Bebauungspläne mit Rechtskraft - Auskünfte
Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch kann Jeder in rechtskräftige Bebauungspläne Einsicht nehmen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Details
Die rechtskräftigen Bebauungspläne können sowohl online (siehe Weiterführende Links) als auch im Original bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Team Städtebau und Planungsrecht eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
Bei Beratungsbedarf wird um telefonische Vereinbarung eines Termins gebeten.
Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Gebühren
Für die Einsichtnahme, Auskunftserteilung und Beratung entstehen keine Gebühren.
Für Kopien der Bebauungspläne entstehen Gebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Andrea Büchner | Sachbearbeiterin Verfahrensbetreuung Team Städtebau und Planungsrecht |
E-Mail: fd-stadtplanung@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5004 Fax: 0049 3641 49-5205 Raum: 02_04 |